Welche Versicherung welches Risiko betrifft, wer typischerweise Versicherungsnehmer ist und wann eine individuelle Prüfung sinnvoll ist – kompakt aufbereitet für Verwaltungen und Verwaltungsbeiräte.
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Jede Wohnungseigentümergemeinschaft bewirtschaftet fremdes Geld in gemeinsamer Verantwortung. Zwei Versicherungen gehören deshalb fast immer zum Kern des Schutzes: die Wohngebäudeversicherung für das gemeinschaftliche Eigentum und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Haftungsrisiken aus dem Eigentum am Grundstück.
Ob und in welchem Umfang eine dieser Versicherungen für Ihre WEG tatsächlich erforderlich ist, ergibt sich aus der Gemeinschaftsordnung, der Beschlusslage und dem konkreten Objekt. Der folgende Überblick ordnet die gängigen Versicherungsbereiche ein und zeigt, wann eine individuelle Prüfung sinnvoll ist.
Schäden am Gemeinschaftseigentum durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel – von der Dacheindeckung bis zum Treppenhaus. Details auf der Unterseite zur WEG-Gebäudeversicherung.
Typischer Versicherungsnehmer
In der Regel die WEG, vertreten durch die Verwaltung
Individuelle Prüfung sinnvoll
Bei anstehender Verlängerung, unklaren Bausteinen, Modernisierungen oder Vorschäden
Haftungsrisiken als Eigentümerin des Grundstücks – etwa wenn eine Passantin auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt oder herabfallende Dachziegel ein geparktes Auto beschädigen.
Typischer Versicherungsnehmer
Üblicherweise die WEG bzw. die Eigentümergemeinschaft
Individuelle Prüfung sinnvoll
Wenn kein Vertrag besteht oder der Deckungsumfang unklar ist
Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Erdsenkung – in der Regel nicht automatisch in der Gebäudeversicherung enthalten.
Typischer Versicherungsnehmer
Die WEG, als Erweiterung oder Baustein der Gebäudeversicherung
Individuelle Prüfung sinnvoll
Abhängig von Lage und Zonierung des Objekts – Konditionen sind objektindividuell
Umwelt- und Gewässerschäden, etwa durch austretendes Heizöl aus Öltankanlagen oder Defekte an ölbefeuerten Anlagen. Für Objekte mit entsprechenden Anlagen kann dieses Risiko erheblich sein.
Typischer Versicherungsnehmer
Die WEG bzw. die Eigentümergemeinschaft
Individuelle Prüfung sinnvoll
Wenn Öltankanlagen oder vergleichbare Risikoquellen vorhanden sind
Glasbruch an Gemeinschaftsflächen – etwa Eingangstüren, Treppenhausfenster oder Schaufensterelemente in Gewerbeeinheiten.
Typischer Versicherungsnehmer
Die WEG; je nach Teilungserklärung kann Glas auch im Sondereigentum liegen
Individuelle Prüfung sinnvoll
Je nach Abstimmung in der Teilungserklärung und Ausstattung des Gebäudes
Rechtsstreitigkeiten der Gemeinschaft – etwa mit Mietern, Dienstleistern oder über Beschlussanfechtungen. Die konkreten Sparten und Bedingungen unterscheiden sich je nach Vertrag.
Typischer Versicherungsnehmer
Die WEG als Vertragspartnerin
Individuelle Prüfung sinnvoll
Individuell – je nach Streitgeschichte und Risikoeinschätzung der Gemeinschaft
Schäden an einer Gemeinschafts-Photovoltaikanlage, etwa durch Sturm, Hagel oder Diebstahl – nicht in jedem Gebäudevertrag automatisch und vollständig enthalten.
Typischer Versicherungsnehmer
Je nach Beschlusslage WEG oder einzelner Eigentümer
Individuelle Prüfung sinnvoll
Bei installierter oder geplanter Anlage – inklusive Klärung, wer versichert
Ausfall und Reparatur zentraler Technik – Aufzug, Heizung, Lüftung, Pumpen. Gerade bei größeren Anlagen können Reparaturen und Ausfälle die Gemeinschaft stark belasten.
Typischer Versicherungsnehmer
Die WEG als Betreiberin der Gemeinschaftsanlagen
Individuelle Prüfung sinnvoll
Bei hohen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten zentraler Anlagen
Risiken bei größeren Maßnahmen – Dachsanierung, Fassadenarbeiten, Anbauten. Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung sind oft für die Dauer des Bauvorhabens abzuschließen.
Typischer Versicherungsnehmer
Die WEG als Bauherrin, teils über den Bauvertrag geregelt
Individuelle Prüfung sinnvoll
Vor Beginn größerer Sanierungs- oder Baumaßnahmen
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird gelegentlich übersehen, obwohl aus dem Eigentum am Grundstück laufende Haftungsrisiken entstehen – typischerweise bei Unfällen auf dem Grundstück oder durch Gebäudeteile. Für Hausverwaltungen lohnt der Abgleich, ob für jedes verwaltete Objekt ein entsprechender Vertrag besteht und ob die Deckungssummen noch aktuell sind.
Die Versicherungen der WEG betreffen ausschließlich das Gemeinschaftseigentum und die gemeinsame Verantwortung. Was im Bereich des Sondereigentums liegt – etwa der Hausrat einer Wohnung oder die private Haftpflicht der einzelnen Eigentümer und Mieter – ist nicht Gegenstand der WEG-Versicherungen und muss von jedem selbst vorgehalten werden.
Die genaue Abgrenzung, welche Gebäudeteile zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum gehören, ergibt sich aus der Teilungserklärung. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Prüfung im Einzelfall.
Die konkrete Versicherbarkeit und die verfügbaren Konditionen hängen unter anderem vom jeweiligen Gebäude, dem Schadenverlauf, den durchgeführten Sanierungen und den Annahmerichtlinien der Versicherer ab. Alle Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei WEG-Entscheidungen sind stets die individuelle Beschlusslage und die Befugnisse der Verwaltung zu prüfen.
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