Stell Dir vor, Du könntest morgen Deinen Beruf nicht mehr ausüben – durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder psychische Belastung. Wer zahlt dann Deine Miete, Deinen Kredit, Deine laufenden Kosten? Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht annähernd aus. Sie deckt oft nur das Existenzminimum.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt genau dann ein: Sie zahlt Dir eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Nicht irgendeinen Job – sondern genau Deinen Beruf.
Quelle: GDV, Morbiditäts- und Mortalitätsstatistik
Faustregel: 60 bis 80 Prozent Deines Nettoeinkommens. Bedenke: Die Rente muss auch Deine Altersvorsorge abdecken, denn während der BU zahlst Du meist nicht mehr in die Rentenkasse ein.
Idealerweise bis zum Renteneintrittsalter (in der Regel 67). Eine kürzere Laufzeit spart zwar Beiträge, bietet aber keine ausreichende Absicherung bis zur Rente.
Dein Leben verändert sich – Deine BU auch. Mit einer Nachversicherungsgarantie kannst Du die Rente bei Heirat, Geburt oder Gehaltserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.
Ehrlichkeit ist entscheidend. Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. Wir helfen Dir bei der korrekten Beantwortung.
Beamte auf Widerruf und auf Probe haben in den ersten Jahren keinen Anspruch auf staatliches Ruhegehalt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Dich in dieser kritischen Phase und sichert Deinen Beamtenstatus finanziell ab – oft zu günstigeren Konditionen als eine klassische BU.
Die optionale AU-Klausel ergänzt Deine BU: Du erhältst bereits dann eine Leistung, wenn Du länger als sechs Monate arbeitsunfähig bist – unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Eine wertvolle Brücke, die Wartezeiten und Nachweislücken überbrückt.